Kursangebote

Heizwerkführerin, Heizwerkführer mit eidgenössischem Fachausweis

Die Heizwerkführerausbildung ist in verschiedene Kurse aufgeteilt. Die Kurse bilden die ideale Grundlage für die Berufsprüfung zum Heizwerkführer mit eidgenössischem Fachausweis (ausgestellt durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT)

Die Ausbildung kann in zwei Fachbereichen abgeschlossen werden.

Fachbereich KHKW (Kehrichtheizkraftwerk) und Fachbereich IWT (Industrielle Wärmetechnik)

 


Trägerschaft der Heizwerkführer - Prüfungen:

svtivbsaarthheizwerkfuehrer

 


 

 

Wegleitung zur Prüfungsordnung Heizwerkführer/in

 


Geschäftsführende Organisationen Deutschschweiz und Westschweiz

     

 


Aktuelle Kursdaten:

Grundkurs für IWT-Betriebspersonal bei SwissTS 

externer Link24.10 bis 28.10.2011

 

Grundkurs für KVA-Betriebspersonal beim VBSA

externer LinkKurs 2: 21.11 bis 25.11.2011

 

Heizwerkführer Vorkurs (KHKW/IWT) bei SwissTS 

externer Link09.11 bis 10.11.2011

 

Heizwerkführerkurs 2011 bei Umtec (KHKW/IWT)

externer Link13.02. bis 17.02.2012

 

Vorbereitungskurse zur Heizwerkführerprüfung durch das Heizwerkführer Forum
(Anmeldeschluss: 26.02.2012)

Kurs F am Samstag, 12. Mai 2012

 

Prüfungsdaten 2012

Schriftliche Prüfung in Rapperswil: Juni / Juli 2012

Mündliche Prüfung in Yverdon: Juni / Juli 2012 (sie werden an einem dieser Tage aufgeboten)

 

 



Kursbüchlein Download

 

Anmeldeformular Heizwerkführer Kursangebot

 


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Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:


 

  • Heizwerkführerin / Heizwerkführer mit eidgenössischem Fachausweis
  • Thermiste avec brevet fédéral
  • Termista con attestato professionale federale

Als englische Übersetzung wird
«Operator of Heat and Power Plants with Advanced Federal Certificate of Higher Vocational Education and Training» empfohlen.

 


 

Information über Ausländische „Heizwerkführer" Diplome, die Stellungnahme vom BBT, Herr Christoph Schmitter. Unser Jurist, Hr. Ph. Thrier antwortet auf Ihr Anliegen wie folgt: Nach Art. 68 BBG und Art. 69 BBV können ausländische Ausweise vom BBT anerkannt werden. Es wird aber nicht der Fachausweis erteilt, sondern der ausländische Ausweis nur als gleichwertig mit dem konkreten schweizerischen Ausweis erklärt. Der Fachausweis an sich wird nie ohne Prüfung ausgestellt. Infos über das Vorgehen findet man hier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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